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Gleichstellungslexikon


Gleichstellungschronologie

Bis zur tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern ist es ein langer Weg. Was bislang auf diesem Weg passiert ist und welche rechtlichen Grundlagen existieren, können sie hier nachlesen.


1948 UNO, Art 2 Nr. 1 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, Diskriminierungsverbot in Hinblick auf das Geschlecht
   
1957 Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, Artikel 119 (seit Amsterdamer Vertrag Artikel 141) Rechtsgrundlagen für die Gleichstellung von Frauen und Männern
   
Seit 1975 Erlass von Rechtsrichtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften zur Durchsetzung der Gleichstellung
   
1979 UNO, Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung der Frau
   
1985 Dritte Weltfrauenkonferenz Nairobi, Lebenssituationen von Frauen müssen in gesellschaftliche Entwicklungszusammenhänge einbezogen werden
   
1986 - 1987 Resolutionen der UN-Kommission über die Rechte der Frau mit der Aufforderung an alle Organe der Vereinten Nationen umfassende politische Konzepte für Gleichstellung zu erarbeiten
   
1991 - 1995 Drittes Aktionsprogramm der EU zur Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern
   
1993 Reform der Strukturfonds der EU, Chancengleichheit wird Gemeinschaftsziel in der Rahmenverordnung aller Fonds
   
1995 Vierte Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen in Peking mit zwei Aufforderungen an alle Regierungen und andere Akteure: Förderung der konsequenten Einbeziehung einer geschlechterbezogenen Perspektive in alle Politiken und Programme und Vorab-Analyse der Auswirkungen von Entscheidungen auf Frauen bzw. Männer
   
1995 - 2000 Programm für nordische Kooperation zur Gleichstellung der Geschlechter
   
1996 - 2000 Viertes Mittelfristiges Aktionsprogramm der EU zur Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern
   
1996 Mitteilung der Kommission über die Einbindung der Chancengleichheit in sämtliche politischen Konzepte und Maßnahmen der Gemeinschaft; Gender Mainstreaming wird als Grundsatz bezeichnet, zu dem sich die Gemeinschaft bekennt.
   
1997 Amsterdamer Vertrag (vorrangig Artikel 2, 3, 13, 141), rechtsverbindlich seit 01.05.1999
   
1997 Aktionsplan des Nordischen Ministerrates für die Implementierung von Gleichstellungsaspekten von Frauen und Männern in die Tätigkeit des Nordischen Ministerrats
   
1998 Schlussbericht über die Tätigkeit einer Expertengruppe des Europarates für Mainstreaming
   
1998 - 2001 Jährliche Beschäftigungspolitische Leitlinen der EU auf der Grundlage der europäischen Beschäftigungsstrategie (Luxemburger Gipfel 1997), die Gleichstellung als eine der vier Säulen der Beschäftigungspolitik und ab 1999 zusätzlich als Querschnittsaufgabe der Beschäftigungspolitik der Mitgliedstaaten festlegt
   
1999 Festschreibung des Doppelansatzes von spezifischen Maßnahmen und Politiken zur Geschlechtergleichstellung und Gender Mainstreaming als Querschnittsaufgabe in der Verordnung zu den EU-Strukturfonds Zeitraum 2000 - 2006
   
2000 Rahmenstrategie der Gemeinschaft zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern für 2001 - 2005 als sämtliche Gemeinschaftspolitiken einbeziehender Ansatz
   
2000 Beschluss des Nordischen Ministerrates zur Übernahme der Hauptverantwortung für die interne Arbeit mit Gleichstellung und Gender Mainstreaming sowie zur Formulierung gleichstellungspolitischer Zielstellungen durch alle Sektoren
   
2000 Aktionsprogramm der Gemeinschaft betreffend der Gemeinschaftsstrategie für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2001 - 2005)
   
2000 Generalversammlung der Vereinten Nationen, Bestätigung der Gender Mainstreaming Strategie
   
2001 Programm des Nordischen Ministerrats für die Zusammenarbeit bei der Gleichstellung von Frauen und Männern in den Jahren 2001 - 2005
   
2002 Neufassung der "Richtlinie zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Frauen und Männern hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen"
   
2002 Aktionsprogramm "Implementierung von Gender Mainstreaming in der Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik Mecklenburg-Vorpommerns"


 



Träger: Frauenbildungsnetz M-V e.V.
Förderung: aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Ministeriums für Arbeit, Bau und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern